Fernunterrichtsvertrag
nach § 3 des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG)
§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner und Veranstalter des Fernlehrgangs ist:
ED Education UG (haftungsbeschränkt)
(Betreiberin des Bildungsangebots „Online Sales Campus“)
Fleigenweg 23, 48565 Steinfurt
Vertreten durch den Geschäftsführer: Eugen Dück
E-Mail: [email protected]
(nachfolgend „Veranstalter“ genannt)
und dem/der im Anmeldeformular genannten Teilnehmenden (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt).
§ 2 Vertragsgegenstand & Hauptleistungspflichten
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Fernlehrgang „Online Sales Berater/in“.
(2) Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Teilnehmer die analogen Lehrmaterialien zur Verfügung zu stellen sowie den Zugang zu den digitalen Plattformen und Betreuungsleistungen nach Maßgabe dieses Vertrages einzuräumen. Der Fernlehrgang ist rechtlich ein Dienstvertrag (§ 611 BGB). Die ordnungsgemäße Erbringung der Unterrichtsleistung wird geschuldet, nicht jedoch ein bestimmter individueller oder wirtschaftlicher Erfolg.
§ 3 Lehrgangsinhalte, Umfang & Betreuung
(1) Der Fernlehrgang ist auf eine Regelstudienzeit von 6 Monaten bei einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von ca. 6 Stunden pro Woche ausgelegt.
(2) Der Leistungsumfang umfasst:
· Analoge Lehrmaterialien: 1 Lehrbuch und 1 Arbeitsbuch (Arbeitsunterlage zur Dokumentation und Praxistransfer)
· Digitale Medien & Plattformen: 12 Monate Zugang zur Online-Videoplattform mit über 100 Lehrvideos sowie Zugang zur internen Teilnehmer-Community
· Live-Betreuung: Zwei (2) Live-Calls pro Woche mit den Coaches/Tutor:innen zur fachlichen Vertiefung, Durchführung von Praxisübungen und Beantwortung von Fragen
· Individuelle Ausbildungsbetreuung: 1:1-Support für organisatorische und fachliche Fragen während der 6-monatigen Laufzeit
· Abschlussprüfung & Zertifikat: Durchführung der theoretischen und praktischen Abschlussprüfung sowie die Ausstellung des Zertifikats „Online Sales Berater/in“ bei erfolgreichem Bestehen.
§ 4 Vertragsabschluss, Beginn & Materialversand
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung des Teilnehmers durch den Veranstalter in Textform zustande.
(2) Der Fernlehrgang beginnt mit dem Versand/der Bereitstellung des ersten Lehrmaterials bzw. der Übermittlung der persönlichen Zugangsdaten zur Online-Videoplattform an den Teilnehmer.
(3) Der Zugang zur Online-Videoplattform und zur Community bleibt für die Dauer der Vertragslaufzeit (6 Monate) sowie für weitere 6 Monate nach Vertragsende (insgesamt 12 Monate ab Freischaltung) für den Teilnehmer bestehen.
§ 5 Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren & Zahlungs- bedingungen
(1) Die Gesamtkosten für den Fernlehrgang betragen 995,00 € (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern keine Befreiung gemäß § 4 Nr. 21 UStG vorliegt). Im Gesamtpreis enthalten sind sämtliche Kosten für das Lehrbuch, das Arbeitsbuch sowie den Versand innerhalb Deutschlands.
(2) Die Zahlung kann als Einmalzahlung oder in bis zu 3 Raten erfolgen. Die Zahlungsabwicklung kann über einen eingebundenen Zahlungsdienstleister erfolgen.
(3) Im Gesamtpreis ist die erstmalige Teilnahme an der theoretischen und praktischen Abschlussprüfung enthalten.
(4) Wiederholungsprüfung: Sollte die praktische Abschlussprüfung nicht bestanden werden, kann diese auf Antrag des Teilnehmers gegen eine Gebühr von 139,00 € (inkl. USt.) erneut abgelegt werden.
§ 6 Kündigung & Vertragslaufzeit (§ 5 FernUSG)
(1) Vertragslaufzeit: Der Vertrag läuft fest für die Dauer von 6 Monaten ab Lehrgangsbeginn. Er verlängert sich nicht automatisch.
(2) Gesetzliches Kündigungsrecht (§ 5 FernUSG):
· Der Teilnehmer kann den Vertrag nach Vertragsschluss jederzeit ohne Angabe von Gründen bis zum Ablauf des ersten Monats nach Lehrgangsbeginn fristlos kündigen.
· Nach Ablauf des ersten Monats kann der Teilnehmer den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen kündigen, erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres (bei einer Gesamtlaufzeit von 6 Monaten entspricht dies dem regulären Vertragsende).
· Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Im Falle einer Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages entspricht. Bereits gelieferte analoge Lehrmaterialien sind im Kündigungsfall zurückzusenden bzw. anteilig abzurechnen.
§ 7 Urheberrecht & Nutzung
Die überlassenen analogen Lehrmaterialien (Lehrbuch, Arbeitsbuch) sowie die digitalen Videoinhalte sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmenden bestimmt. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
§ 8 Änderungen des Lehrgangs (Lehrgangspflege)
Änderungen und Aktualisierungen der Lehrmaterialien und Unterrichtsinhalte, die der Anpassung an den aktuellen Stand von Praxis und Technik dienen (reine Lehrgangspflege), bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Wesentliche Änderungen des Lehrgangskonzepts oder der Inhalte bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die ZFU gemäß § 12 FernUSG.
§ 9 Gerichtsstand (§ 26 FernUSG) & Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Für Streitigkeiten aus diesem Fernunterrichtsvertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrages ist gemäß § 26 FernUSG ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
§ 10 Außergerichtliche Streitbeilegung
Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeileungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 11 Status der staatlichen Zulassung (ZFU)
Die staatliche Zulassung des Fernlehrgangs gemäß § 12 FernUSG bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist beantragt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.