Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der ED Education UG (haftungsbeschränkt)

 

1. Geltungsbereich & Begriffsbestimmungen

a. Die ED Education UG (haftungsbeschränkt), Fleigenweg 23, 48565 Steinfurt (nachfolgend „Veranstalter“), ist Anbieterin der Bildungsangebote der Marke Online Sales Campus.

b. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Fernlehrgängen und Bildungsangeboten des Veranstalters, die zwischen dem Veranstalter und einem Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) abgeschlossen werden. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Teilnehmers wird widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

c. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

d. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

e. Fernunterricht im Sinne dieser AGB ist die auf vertraglicher Basis durchgeführte, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der Lehrende und Lernende überwiegend oder ausschließlich räumlich getrennt sind und der Lehrende den Lernerfolg überwacht (§ 1 FernUSG).

 

2. Pflichten des Veranstalters

a. Der Inhalt der Veranstaltung ergibt sich aus der jeweiligen Lehrgangsbeschreibung des Veranstalters sowie den vereinbarten Vertragsunterlagen.

b. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer die vereinbarten analogen Lehrmaterialien (Lehrbuch, Arbeitsbuch) zu übermitteln und die Zugänge zu den digitalen Medien (Videoplattform, Community, Live-Calls) gemäß der Lehrgangsbeschreibung bereitzustellen.

c. Der Veranstalter überwacht den Lernerfolg des Teilnehmers insbesondere durch die Korrektur und Bewertung der vorgesehenen theoretischen und praktischen Abschlussprüfungen.

d. Der begleitende Unterricht (Live-Calls, Q&A-Sessions) wird elektronisch in Form von Online-Video-Konferenzen durchgeführt. Für die Erfüllung der technischen Systemvoraussetzungen (Hardware, Internetverbindung, Kamera, Mikrofon) zur Teilnahme an den Online-Konferenzen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

e. Der Veranstalter schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der Unterrichts- und Betreuungsleistungen nach Maßgabe des Dienstvertragsrechts (§ 611 BGB), jedoch keinen Garantieerfolg hinsichtlich des Erreichens eines bestimmten subjektiven Prüfungs- oder Wirtschaftserfolgs.

3. Vertragsschluss & technische Zugangsvoraussetzungen

a. Die Darstellung der Lehrgänge auf der Website stellt kein rechtlich verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung dar.

b. Der Vertragsschluss erfolgt durch die Übermittlung der Anmeldung durch den Teilnehmer und die anschließende Annahme bzw. Anmeldebestätigung durch den Veranstalter in Textform (z. B. per E-Mail).

c. Der Zugang zu den digitalen Inhalten erfolgt in der Regel passwortgeschützt. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei schuldhaftem Missbrauch behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

d. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der digitalen Inhalte (geeigneter Browser, stabile Internetverbindung) auf eigene Kosten bereitzustellen.

4. Widerrufsrecht für Verbraucher

Teilnehmern, die Verbraucher sind, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Fernunterrichtsvertrag als Anlage beigefügt ist.

5. Preise & Zahlungsbedingungen

a. Die angegebenen Lehrgangsgebühren sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern keine Umsatzsteuerbefreiung (z. B. gem. § 4 Nr. 21 UStG) vorliegt. Sämtliche Kosten für Lehrmaterialien und deren Versand innerhalb Deutschlands sind im Gesamtpreis enthalten.

b. Die Zahlungsmöglichkeiten (Einmalzahlung oder Ratenzahlung) sowie die Fälligkeiten werden dem Teilnehmer im Bestellprozess bzw. im Fernunterrichtsvertrag mitgeteilt.

c. Bei Nutzung von Drittanbietern zur Zahlungsabwicklung gelten ergänzend deren Nutzungsbedingungen.

6. Teilnahmeberechtigung & Vertragsübertragung

Nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person ist zur Teilnahme am Fernlehrgang berechtigt. Eine Übertragung des Vertrages auf einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

7. Lehrgangsinhalte & Änderungen (Lehrgangspflege)

a. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Aktualisierungen und Überarbeitungen der Lehrmaterialien und Unterrichtsinhalte vorzunehmen, soweit diese der Anpassung an den aktuellen Stand von Praxis, Wissenschaft und Technik dienen (reine Lehrgangspflege).

b. Wesentliche Änderungen des Lehrgangskonzepts, der Struktur oder der Lehrinhalte bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) gemäß § 12 FernUSG.

8. Vertragslaufzeit, Pausierung und Kündigung

a. Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird für eine feste Vertragslaufzeit von 6 Monaten abgeschlossen. Er endet nach Ablauf der 6 Monate automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

b. Gesetzliches Kündigungsrecht (§ 5 FernUSG)

Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen kündigen.

(Hinweis: Bei einer vereinbarten regulären Vertragslaufzeit von 6 Monaten fällt das Wirksamwerden dieser Kündigung mit dem regulären Vertragsende zusammen.)

c. Außerordentliche Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt. Der Teilnehmer ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die staatliche Zulassung des Fernlehrgangs erlischt, widerrufen oder zurückgenommen wird.

d. Form der Kündigung & Abrechnung

Jede Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) oder kann über die auf der Website bereitgestellte Kündigungsschaltfläche („Kündigungs-Button“) erklärt werden. Im Falle einer wirksamen Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages entspricht (§ 5 Abs. 3 FernUSG).

e. Kulanzregelung: Vertragspausierung (Ruhendstellung)

(1) Der Veranstalter räumt dem Teilnehmer aus Kulanz die Möglichkeit ein, die aktive Vertragslaufzeit von 6 Monaten auf Antrag um bis zu 6 Monate zu pausieren (ruhend zu stellen). Die maximale Gesamtlaufzeit des Vertragsverhältnisses inkl. Pausierungszeiten beträgt somit höchstens 12 Monate ab Lehrgangsbeginn.

(2) Während des gesamten Zeitraums von bis zu 12 Monaten (inklusive der Pausierungszeiten) behält der Teilnehmer den vollen Zugriff auf die digitale Videoplattform und erhält die Möglichkeit, die Abschlussprüfung abzulegen.

(3) Durch eine Pausierung verschiebt sich die Fälligkeit vereinbarter Zahlungsraten nicht, es sei denn, dies wurde mit dem Veranstalter ausdrücklich abweichend in Textform vereinbart.

9. Urheberrechte & Lehrmaterial

a. Sämtliche dem Teilnehmer überlassenen physischen Lehrmaterialien (Lehrbuch, Arbeitsbuch) sowie digitalen Inhalte (Videos, Unterlagen) sind urheberrechtlich geschützt.

b. Der Teilnehmer erhält das einfache, nicht übertragbare Recht, die Materialien ausschließlich für den persönlichen Gebrauch im Rahmen des Fernlehrgangs zu nutzen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Aufzeichnung oder öffentliche Zugänglichmachung – auch auszugsweise – ist ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

10. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

11. Gerichtsstand

a. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Fernunterrichtsvertrag ist gemäß § 26 FernUSG ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Teilnehmer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

b. Sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist der Sitz des Veranstalters (Steinfurt) Gerichtsstand.

12. Außergerichtliche Streitbeilegung

Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeileungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

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